Herr Kober jun. bittet um nochmalige Erläuterung der Unterschiede zwischen der Errichtung eines Maststalls und der Errichtung von Windrädern.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich um eine vorhabenbezogene Planung handele, wenn ein Bebauungsplan im Interesse eines Einzelinvestors geändert werde. Der Flächennutzungsplan werde im Interesse der Gemeindeplanung durchgeführt. Die spätere Errichtung von WEA sei zwar möglich aber nicht ursächlich für diese Planung.