Herr Niehüser stellt sich als Antragsteller zum TOP 6 „Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen von Herrn Olaf Niehüser vom 26.02.2014 hier: Antrag auf Ausbau der Schleestraße im Ortsteil Holtwick im Kalenderjahr 2014“ der heutigen Tagesordnung vor und fragt, wie lange die Nutzungsdauer einer öffentlichen Straße angesetzt werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass ihm eine gesetzlich definierte Nutzungsdauer nicht bekannt sei, dass man aber bei der Abschreibung in der Anlagenbuchhaltung von einer Nutzungsdauer von ca. 55 bis 60 Jahren ausgehe.

 

Herr Niehüser fragt weiter, ob es einen Unterschied gebe zwischen der Bezeichnung „ausgebaute Straße“ und „endgültig ausgebaute Straße“. Die Schleestraße werde als „ausgebaut“ bezeichnet, obwohl man das tatsächliche Alter der Straße weder verwaltungsseitig noch von Seiten der Anlieger habe genau definieren können.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er vermute, dass diese Straße weitgehend abgeschrieben sei, was man auch am Zustand der Straße erkennen könne. Daher bestehe aktuell auch ein Erneuerungsbedarf. Ein erstmaliger Ausbau solle dabei für den Verbindungsweg zwischen Schleestraße und Legdener Straße erfolgen.

 

Herr Niehüser fragt nach, wann eine Straße denn als „endgültig ausgebaut“ bezeichnet werde.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass es dazu keine gesetzliche Vorschrift gebe, dass sich aus der Rechtsprechung aber ergebe, dass eine Straße nach sieben Jahren ausgebaut sein müsse, wenn Anliegerbeiträge gezahlt wurden. Die Schleestraße gelte, vom Rat im Jahr 1975 beschlossen, als „ausgebaut“ und aktuell bestehe Erneuerungsbedarf.

 

Herr Niehüser moniert, dass die Schleestraße zwar als „ausgebaut“ bezeichnet werde, dass aber laut Protokoll nun ein „endgültiger Ausbau“ erfolgen solle.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass der Ausbaustandard der Schleestraße sicher nicht mit heutigen Standards zu vergleichen sei, die Straße aber nach dem damaligen Stand als „endgültig ausgebaut“ gelte.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzt, dass nach Schaffung des Bundesbaugesetzes die Straßen einer Gemeinde bestimmt werden mussten, die nach baurechtlichen Bestimmungen als ausgebaut galten und für die die Kosten in Höhe von maximal 90 % auf die Anlieger umgelegt werden konnten. Dazu gebe es einen Beschluss mit 10 Straßen in jedem Ortsteil der Gemeinde Rosendahl. Das bedeute, dass für die Anlieger bei Erneuerung der Straße nur verminderte Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fällig werden, was ja sicher im Interesse der Bürger sei. Die Anlieger des Verbindungsweges hingegen würden bei einem Neuausbau zu 90 % an den entstehenden Kosten beteiligt.

 

Herr Niehüser fragt weiter, wie viele Straßen es in Rosendahl gebe, die mit dem Zustand der Schleestraße vergleichbar seien.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass es viele Straßen gebe, insbesondere in den Siedlungen aus den 60-er Jahren. Für alle treffe es zu, dass die Anlieger nach 50 Jahren an den Kosten der Erneuerung beteiligt würden.

 

Herr Niehüser fragt sodann, ob Bürgermeister Niehues den Vertretern der Parteien mitgeteilt habe, dass er am 18. November 2013 während einer Anliegerversammlung mündlich den Antrag gestellt habe, dass die Schleestraße im Jahr 2014 ausgebaut werden solle.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er diesen Antrag zur Kenntnis genommen habe. Aber auch der Fraktionsvorsitzende der Bündnis 90/Die Grünen, Herr Weber, der bei der Anliegerversammlung zugegen war, habe dort bereits deutlich gemacht, dass die Anlieger sich an den Kosten für die Erneuerung beteiligen müssen. Er selbst habe deutlich gemacht, dass eine Erneuerung mit den derzeitigen  Beitragssätzen nicht möglich sei. Im Laufe des Jahres werde eine neue Beitragssatzung erstellt, wonach dann die Beitragssätze für die Anlieger berechnet würden.

 

Herr Niehüser stellt fest, dass die Erneuerung der Schleestraße schon im Haushalt für das Jahr 2009 vorgesehen war, dann aber wieder gestrichen wurde.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass sich die Haushaltslage im Jahr 2009 bereits verschlechtert habe und die Gemeinde Rosendahl sich ab dem Jahr 2010 in der Haushaltssicherung befand. Daher sei die Maßnahme zur Erneuerung der Schleestraße verschoben worden. Inzwischen sei sie definitiv für das Jahr 2015 vorgesehen. Eine Ausschreibung für die notwendigen Arbeiten solle bereits im Dezember 2014 erfolgen, weil man sich dadurch günstigere Angebote erhoffe. Der Ausbau solle im März 2015 erfolgen. Im Haushalt eingeplant seien dafür 112.000 €. Er gehe aber davon aus, dass die Gesamtkosten für den Straßenbau und die Beleuchtung ca. 120.000 € betragen werden. Er wolle sich aber an dieser Stelle noch nicht festlegen.