Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstiege“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/707 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/707.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und fasst folgenden Beschussvorschlag für den Rat: