Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Dem Antrag von Herrn Niehüser auf Ausbau der Schleestraße bereits im Jahr 2014 wird nicht entsprochen. Der Ausbau der Schleestraße soll wie von der Verwaltung geplant im Frühjahr 2015 erfolgen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/712.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass er auf den Vorwurf von Herrn Niehüser, dass die Verwaltung hier eine „Verschleierungstaktik“ betreibe, eingehen wolle. Allen Anwesenden sei sicher bekannt, dass die Gemeinde Rosendahl im Jahr 2010 in die Haushaltssicherung geraten sei. Es sei richtig, dass der Ausbau der Schleestraße schon im Jahr 2009 einmal im Haushalt eingeplant war, aber wegen der schon damals schlechten Finanzlage geschoben worden sei. Der Grund dafür sei gewesen, dass es sich nicht um eine Erschließungsstraße nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handele, sondern um eine Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die der Gemeinde einen hohen Eigenanteil abverlange. Dies bedeute, dass die Gemeinde 40 % und die Anlieger 60 % der Kosten für den Straßenbau tragen müsse. Bei Gehwegen und Beleuchtung müssten die Anlieger 80 % der Kosten und bei Grünflächen 70 % der Kosten tragen. Dennoch verbleibe auch hier immer noch ein Anteil der Gemeinde. Man habe also den Ausbau nicht wegen einer neuen Beitragssatzung geschoben.

Er habe aber bei beiden Anliegerversammlungen deutlich gemacht, dass die Anlieger sich darauf einstellen müssten, die nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes geforderten Höchstsätze an Anliegerbeiträgen zu zahlen. Von allen Anliegern sei gewünscht worden, möglichst frühzeitig über die Höhe der zu erwartenden Anliegerbeiträge informiert zu werden. Dies sei in der zweiten Anliegerversammlung für Anfang Mai 2014 zugesagt worden. Mit der Einladung für den heutigen Ortstermin sei parallel eine Mitteilung an alle Anlieger über den vorläufig zu zahlenden Anliegerbeitrag verschickt worden. Er weist darauf hin, dass der Erschließungsbeitrag für Neubaugrundstücke bei rd. 30 €/qm und damit erheblich höher liege. Die zu erwartende Belastung für die Anlieger sei also nicht untragbar. Allerdings gebe es zwei Anlieger, die für sehr große Grundstücke zahlen müssten und daher mehr betroffen seien.

Er führt weiter aus, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schon bei ihrer letzten Prüfung im Jahr 2012 darauf hingewiesen habe, dass die Gemeinde Rosendahl in Zukunft nicht mehr mit ihren bisherigen niedrigen Beiträgen weiterarbeiten dürfe. In der Mitteilung für die Anlieger sei aber darauf hingewiesen worden, dass die neue Beitragssatzung vom neuen Rat nach der Sommerpause erst noch beschlossen werden müsse. Die finanzielle Lage der Gemeinde Rosendahl erfordere es, die Bürger mehr als bisher zu beteiligen. Zudem seien die bisherigen Beitragssätze seit dem Jahr 1980 nicht mehr angepasst worden.

Abschließend betont er nochmals, dass die Verschiebung der Ausbaumaßnahme durch die Haushaltslage der Gemeinde erfolgt sei und nicht wegen der Generierung möglicher höherer Beiträge.

Inzwischen sei der Ausbau dringend notwendig, da es sich nahezu um eines der schlechtesten Straßenstücke im Gemeindegebiet handele. Die Ausschreibung für die Maßnahme solle noch in diesem Jahr, voraussichtlich im Dezember erfolgen, um möglichst günstige Preise zu erzielen.

Eine endgültige Kostenabrechnung könne aber erst nach der Fertigstellung erfolgen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing weist darauf hin, dass die Änderung der Beitragssatzung für den Innenbereich schon einmal auf der Tagesordnung gestanden habe, dann aber verschoben wurde, weil der Rat mehrheitlich der Ansicht gewesen sei, dass zunächst eine Beitragssatzung für den Außenbereich erstellt werden solle, um eine Gleichberechtigung aller Rosendahler Bürger zu erreichen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber schließt sich der Ausführung des Fraktionsvorsitzenden Mensing an und ergänzt, dass die Prüfung, ob eine Beitragssatzung für den Außenbereich oder die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes sinnvoller sei, ein Jahr koste, in dem nichts für die Verbesserung der Haushaltslage der Gemeinde Rosendahl getan werde. Die Ratsmitglieder hätten mehrheitlich die Anhebung der Beitragssätze für den Innenbereich begrüßt.

 

Ausschussmitglied Schaten findet es mehr als unglücklich, dass der Ausbau der Schleestraße schon im Jahr 2009 geplant war und nun erst im Jahr 2015 erfolgen soll. Er könne verstehen, dass die Anlieger sich „verschaukelt“ fühlen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf macht deutlich, dass die Haushaltssicherung schon im Jahr 2009 abzusehen war. Aus haushaltstechnischen Gründen seien verschiedene Maßnahmen verschoben worden, darunter auch der Ausbau der Schleestraße. Das sei nicht im Hinblick auf eine neue Beitragssatzung geschehen, sondern einzig deswegen, um die Finanzen der Gemeinde zu konsolidieren. Diese Konsolidierung hoffe man im Jahr 2015 zu erreichen und er sei nicht der Ansicht, damit Bürger „verschaukelt“ zu haben.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing weist abschließend darauf hin, dass im Haushalt immer auch eine Planung für kommende Jahre erfolge. Der Ausbau der Schleestraße sei in dieser Planung schon länger für 2015 vorgesehen. Allerdings gebe es im aktuellen Haushalt eine Änderung, der Ausbau sei nicht nur für 2015 vorgesehen, sondern es sei auch eine Verpflichtungsermächtigung fixiert, die es der Verwaltung erlaube, eine Ausschreibung für diese Maßnahme bereits im Jahr 2014 durchzuführen. Damit sei so gut wie sicher gestellt, dass der Ausbau der Schleestraße im Jahr 2015 erfolgen werde. 

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: