Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Das Verfahren zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Osterwick gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Grundstücke, die dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/706 beigefügten Plan B des Satzungsentwurfes zu entnehmen sind, durchgeführt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3  BauGB wird die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja Stimmen

                                                              1 Nein Stimme

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/706, die mit Schreiben vom 2. Mai 2014 nachgereicht wurde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragt, ob es sich bei der Straße „Zum Bülten“ um einen Wirtschaftsweg handele.

 

Dies wird von der stellvertretenden Fachbereichsleiterin Brodkorb bejaht.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellt fest, dass bei einer Satzungsänderung dieser Wirtschaftsweg zu einer Gemeindestraße mit allen Rechten und Pflichten werde, die es bisher nicht gebe.

Er fragt, ob dort bereits Kanalanschlüsse vorhanden seien.

 

Dieses wird von Bürgermeister Niehues bejaht.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt führt weiter aus, dass dieses Thema in der SPD-Fraktion sehr lange diskutiert worden sei. Man sehe hier keine zusammenhängende Bebauung bis zum Innenbereich, da der gegenüberliegende Sportplatz nicht zum Innenbereich lt. Satzung gehöre.

Wohl aber gebe es einen sehr alten Gebietsentwicklungsplan, der den Bereich westlich der Straße „Zum Bülten“ als Bauerwartungsland ausweise. Wenn die Gemeinde bereit sei, dieses Gebiet ebenso mit in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung zu nehmen, werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen. Ansonsten werde der Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Bürgermeister Niehues bestätigt, dass dieser Bereich im alten Gebietsentwicklungsplan als Entwicklungsfläche ausgewiesen war. Es nütze aber nichts, wenn diese Flächen vom Eigentümer nicht hergegeben werden. Eine Entwicklung sei dort nicht möglich.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kann die Argumentation von Herrn Kreutzfeldt nicht nachvollziehen. An der Straße „Zum Bülten“ gebe es bereits Wohnhäuser und jemand wolle hier bauen. Mit der Änderung der Innenbereichssatzung könne man das ermöglichen. Er sehe hierfür keinen Hinderungsgrund. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen werde dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellt fest, dass es doch der Wunsch aller Ratsmitglieder sei Rosendahl attraktiv zu machen und junge Familien vor Ort zu behalten. Bisher sei der Bereich an der Straße „Zum Bülten“ Außenbereich nach § 35 BauGB, der keine Freizügigkeiten in Bezug auf eine Veränderung der Wohnbebauung erlaube. Andererseits seien Kanalanschlüsse etc. vorhanden, so dass auf die Gemeinde bei einer Satzungsänderung zunächst keine Kosten zukämen. Er könne daher das Votum der SPD-Fraktion nicht nachvollziehen und halte es für „an den Haaren herbeigezogen“. Richtig sei, dass man den von Herrn Kreutzfeldt angesprochenen Bereich für die Zukunftsplanung im Auge behalten müsse.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass das Votum der SPD-Fraktion daher rühre, dass sie sich nicht an der Ungleichbehandlung von Bürgern beteiligen wolle. Er nennt hier den Namen der Familie Vielhauer, die über 3 Jahre warten musste, bis sie auf ihrem Grundstück im Außenbereich des Ortsteils Darfeld bauen konnte. Ein ähnliches Problem gebe es am Hermann-Löns-Weg im Ortsteil Osterwick. 

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb entgegnet, dass es bei der Familie Vielhauer sehr viele Probleme gegeben habe, wie die Nähe der Bahnlinie, der neue Generationenpark, Altlasten, Grundwasser etc. Nach der Lösung eines Problems seien immer wieder neue Probleme aufgetaucht und hätten den Satzungsbeschluss verzögert. Für den Hermann-Löns-Weg habe sie keinen Antrag vorliegen. Zudem bestehe dort eine Satzung, die eine Bebauung ermögliche. Sie weist abschließend noch einmal darauf hin, dass es in der folgenden Beschlussfassung darum gehe, den rechtlichen Rahmen für eine zusätzliche Bebauung zu schaffen. Eine relativ gute Straße sei ebenso wie ein Kanal vorhanden, der Kreis Coesfeld sei mit einer Bebauung einverstanden. Mehr könne im Moment nicht erwartet werden. Die von Herrn Kreutzfeldt geforderte Überplanung des westlich gelegenen Bereichs sei nicht möglich, da einerseits der Grundstückseigentümer die Flächen nicht bereitstelle und andererseits nach der aktuellen Gesetzeslage nicht hundert neue Baugrundstücke ohne Bedarf ausgewiesen werden dürfen.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: