Den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/708 zu den Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/708 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt erst dann, wenn vom Eigentümer des Flurstücks Nr. 113 der Vertrag zum Ankauf der laut Eingriffs- und Ausgleichsbilanz auszugleichenden 640 Ökopunkte mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) geschlossen und von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld geprüft wurde.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 8. Mai 2014.

 

Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: