Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Das Verfahren zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Osterwick gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Grundstücke, die dem der Sitzungsvorlage Nr. VIII/706 beigefügten Plan B des Satzungsentwurfes zu entnehmen sind, durchgeführt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3  BauGB wird die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         20 Ja Stimmen

                                                                2 Nein Stimmen

                                                                2 Enthaltungen


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 8. Mai 2014.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt fragt, ob es rechtlich zulässig sei, die Straße „Zum Bülten“ zum Innenbereich hinzuzunehmen, wenn diese hinter dem Ortsausgangsschild liege.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass das Ortsausgangsschild im Zweifelsfall umgesetzt werden könne.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erläutert im Folgenden anhand eines über den Beamer dargestellten Planes, dass es im westlichen Bereich der Straße „Zum Bülten“ noch eine große Fläche gebe, die man als Wohngebiet ausweisen könne, ebenso gebe es weitere Flächen an der Holtwicker Straße oder an der Wiedings Stegge. Es sei zwar bekannt, dass der Eigentümer der Flächen westlich der Straße „Zum Bülten“ diese aktuell nicht veräußern wolle, aber man müsse doch vorausschauend planen und könne nicht argumentieren, dass die Gemeinde Rosendahl keine Baugrundstücke mehr habe.

Die SPD-Fraktion sei der Ansicht, dass die Änderung der Satzung nur den Interessen eines einzelnen Bürgers diene. Das Ziel müsse vielmehr sein, einen komprimierten Innenbereich zu bekommen, auch wenn nicht überall eine Verdichtung möglich sei.

Es sei nicht Aufgabe des Rates, den Bürgern eine Baugenehmigung zu verschaffen, denen der Kreis das verweigert habe. Die SPD-Fraktion wolle nicht den Kreis „aushebeln“ und werde daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Bürgermeister Niehues macht deutlich, dass fast alle Planungen in den letzten Jahren auf Betreiben und im Interesse einzelner Bürger durchgeführt wurden. Er sehe keinen Unterschied zu diesem Verfahren. Das Interesse der Gemeinde Rosendahl liege darin, bauwilligen jungen Familien dieses zu ermöglichen, um die Familien vor Ort zu behalten.

Man habe nach einer pragmatischen Lösung gesucht, die sogar von einem Mitarbeiter des Kreises vorgeschlagen wurde.

Er könne das Anliegen von Herrn Branse, den Innenbereich abzurunden und freie Flächen zu bebauen verstehen, aber hier gehe es erst einmal darum, jungen Leuten zu ermöglichen, dort zu bauen, wo es gewünscht werde. Hierfür könne die Gemeinde Rosendahl ihr Planungsrecht ausüben. Zudem werde mit der Satzungsänderung nicht nur eine Baumöglichkeit geschaffen sondern insgesamt drei.

 

Ratsmitglied L.M. Meier bedankt sich für die Ausführungen und unterstützt die Einstellung des Bürgermeisters, dass jeder Bauwillige in Rosendahl dazu die Möglichkeit bekommen solle.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt plädiert dafür, bereits jetzt einen Bebauungsplan für die Zukunft aufzustellen, der die freien Flächen am Ortsrand einbeziehe. Die Straße „Zum Bülten“ wäre dann die Ortsrandbegrenzung. Es schade doch nicht, wenn ein Bebauungsplan zunächst 10 Jahre in der Schullade liege.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (LEP)  der Flächenverbrauch reduziert werden müsse. Wenn man eine Fläche überplane, die nicht bebaut werden könne, weil der Grundstückseigentümer die Flächen nicht veräußern wolle, blockiere man sich selbst für eine mögliche Bebauung an anderer Stelle.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass die SPD-Fraktion seit über 20 Jahren gegen „kleinkarierte“ Baupläne wettere und hier großzügigere Pläne fordere, die mehr Möglichkeiten bei der Bebauung von Grundstücken bieten. Er betont nochmals, dass die SPD-Fraktion diese Satzungsänderung nicht mittragen werde, da sie nur zum Wohle einer Einzelperson sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing begrüßt den Hinweis der SPD-Fraktion auf mögliche Entwicklungsmöglichkeiten. Allerdings sei auch er der Ansicht, dass man sich mit der Überplanung eines Bereiches, den man nicht bebauen könne, weil der Grundstückseigentümer nicht zur Veräußerung seiner Grundstücke bereit sei, die Ausbaumöglichkeiten an anderer Stelle nehme. Er denke hier z.B. an den Bereich zwischen Wiedings Stegge und Hermann-Löns-Weg. Es erscheine ihm sinnvoller, dort weiter zu planen und er werde daher dem „Kunstgriff“, über die Satzungsänderung eine Bebauung an der Straße „Zum Bülten“ zu ermöglichen, zustimmen. 

 

Ratsmitglied Lembeck stimmt dieser Einschätzung zu.

 

Fraktionsvorsitzender Branse entgegnet, dass im Regionalplan beide Flächen zur Bebauung vorgesehen seien.

 

Ratsmitglied Riermann stellt einen Antrag auf Abstimmung.

 

Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: