Sitzung: 15.05.2014 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1
Vorlage: VIII/714
Dem Antrag des Sportvereines Schwarz-Weiß Holtwick e.V. auf Durchführung der Umbaumaßnahme des Tennenplatzes zu einem Kunstrasenplatz bereits im August / September 2014 wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:
1. Vor Erteilung der Aufträge für die einzelnen Gewerke sind notwendig:
· der rechtsverbindliche Abschluss des Grundlagen- und Durchführungsvertrages
· die Vorlage aller für die Baumaßnahme notwendigen Planunterlagen (Umbauplan, Höhen- und Absteckplan, Entwässerungsplan, Drainage-Einleitungsplan, Regelprofil)
· die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung der Drainageabwässer in den Wasserlauf/Vorfluter.
2. Die Auszahlung des im Haushalt 2014 veranschlagten Investitionsanteils in Höhe von 20.000 € erfolgt nach Vorlage entsprechender Baukostenabrechnungen. Die Auszahlung des im Haushalt 2015 verbindlich zu veranschlagenden gemeindlichen Investitionsanteils in Höhe von 270.000 € (im Haushalt 2014 als Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen) erfolgt nach Vorlage der vollständigen Abrechnungsunterlagen, frühestens zum 01. März 2015.
3. Die vollständige Zwischenfinanzierung des gemeindlichen Finanzierungsanteils in Höhe von 270.000 € ist durch den Sportverein vorab nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja Stimmen
1 Enthaltung
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses in der Sitzung am 14. Mai 2014.
Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: