Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 1

Dem Antrag des Sportvereines Schwarz-Weiß Holtwick e.V. auf Durchführung der Umbaumaßnahme des Tennenplatzes zu einem Kunstrasenplatz bereits im August / September 2014 wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

 

1.      Vor Erteilung der Aufträge für die einzelnen Gewerke sind notwendig:

 

·      der rechtsverbindliche Abschluss des Grundlagen- und Durchführungsvertrages

·      die Vorlage aller für die Baumaßnahme notwendigen Planunterlagen (Umbauplan, Höhen- und Absteckplan, Entwässerungsplan, Drainage-Einleitungsplan, Regelprofil)

·      die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung der Drainageabwässer in den Wasserlauf/Vorfluter.

 

2.      Die Auszahlung des im Haushalt 2014 veranschlagten Investitionsanteils in Höhe von 20.000 € erfolgt nach Vorlage entsprechender Baukostenabrechnungen. Die Auszahlung des im Haushalt 2015 verbindlich zu veranschlagenden gemeindlichen Investitionsanteils in Höhe von 270.000 € (im Haushalt 2014 als Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen) erfolgt nach Vorlage der vollständigen Abrechnungsunterlagen, frühestens zum 01. März 2015.

 

3.      Die vollständige Zwischenfinanzierung des gemeindlichen Finanzierungsanteils in Höhe von 270.000 € ist durch den Sportverein vorab nachzuweisen.


Abstimmungsergebnis:                         23 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses in der Sitzung am 14. Mai 2014.

 

Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und fasst folgenden Beschluss: