Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Von-Alpen-Straße“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Anlage III zur Sitzungsvorlage Nr. VIII/713 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schenk verweist auf die Sitzungsvorlage VIII/713, die wegen besonderer Dringlichkeit zusätzlich auf die Tagesordnung genommen wurde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verweist auf die Erläuterung des Sachverhaltes, wonach ein schon bestehender Bebauungsplan „Legdener Esch“ am 11. Dezember 1980 aufgehoben wurde. Er fragt nach dem Grund.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass er diese Frage aktuell nicht beantworten könne, sie aber an den Allgemeinen Vertreter Gottheil weiterleiten werde.

 

Antwort:                       Auf Empfehlung der Bezirksregierung Münster wurde der Bebauungsplan „Legdener Esch“ wegen materiell-rechtlicher Mängel durch den Rat der Gemeinde Rosendahl aufgehoben.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass die SPD-Fraktion die Dringlichkeit dieses Tagesordnungspunktes nicht erkennen könne. Da es aber um eine Verdichtung im Innenbereich gehe, werde er dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass es hier um eine junge Familie gehe, die eine kleine Wohnung gemietet habe, in der es aufgrund der Geburt von Zwillingen nun große Platznot gebe. Um der jungen Familie einen Ausbaubeginn des elterlichen Hauses noch vor dem Winter zu ermöglichen und einen weiteren Umzug in eine größere Mietwohnung zu vermeiden, habe die Verwaltung in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden entschieden, dass hier eine besondere Dringlichkeit vorliege.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: