Wahlleiter Gottheil teilt mit, dass die Prüfung der Wahlniederschriften der einzelnen Wahlbezirke zu keinerlei Beanstandungen geführt hat. Zudem seien keine rechnerischen Unstimmigkeiten festgestellt worden. Es gebe somit auch keine Veranlassung zur Überprüfung der einzelnen Wahlergebnisse.

 

Seitens des Wahlausschusses werden nach Bekanntgabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen ebenfalls keinerlei Beanstandungen erhoben.

Der Wahlausschuss beschließt einstimmig das daraufhin von Wahlleiter Gottheil verkündete Wahlergebnis, das als Anlage I der Niederschrift beigefügt ist.