Herr Niehüser stellt sich als Antragsteller zum TOP 5 ö.S. „Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen von Herrn Olaf Niehüser vom 26.02.2014

hier: Antrag auf Ausbau der Schleestraße im Ortsteil Holtwick im Kalenderjahr 2014“ vor.

Er teilt mit, dass er diesen Antrag zum Ausbau der Schleestraße im Jahr 2014 bzw. zum Ausbau im Jahr 2015 mit Abrechnung nach der alten Beitragssatzung bereits mündlich in der ersten Anliegerversammlung am 18. November 2013 gestellt habe. Eine Aufnahme in das Protokoll dieser Versammlung habe man ihm zugesagt.

Herr Wübbelt habe ihm auf seine Nachfrage nach dem Protokoll Akteneinsicht gewährt und er habe feststellen müssen, dass es kein Protokoll sondern lediglich einen Aktenvermerk von Frau Musholt dazu gebe. Darin sei aber nicht vermerkt, dass er diesen Antrag gestellt habe.

Sowohl sämtliche Anlieger als auch Herr Wübbelt müssten seine Antragstellung aber bezeugen können.

In der Sitzung des Rates am 21. November 2013 habe Bürgermeister Niehues über die Anliegerversammlung berichtet und mitgeteilt, dass es unterschiedliche Auffassungen der Anlieger gegeben habe. Über den Antrag zum Ausbau der Schleestraße im Jahr 2014 habe er nichts gesagt. Er sei aber der Ansicht, dass ein vom Bürger gestellter mündlicher Antrag an den Bürgermeister von diesem an den Rat hätte weitergegeben werden müssen. Da dieses nicht geschehen sei, habe er dann am 26. Februar 2014 einen schriftlichen Antrag gestellt, in dem er um den Ausbau der Schleestraße im Jahr 2014 gebeten habe.

Zuvor habe Bürgermeister Niehues in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 12. September 2013 unter dem TOP „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Rosendahl“ erklärt, dass man den Ausbau der Schleestraße noch um ein Jahr schieben könne, während er in der Ratssitzung am 19. September 2013 unter dem o.a. TOP davor gewarnt habe, dass die Schleestraße bei einem Nichtausbau der Gemeinde im nächsten Winter „um die Ohren fliegen“ könne.

Er halte dieses Vorgehen für eine „Verschleierungstaktik“, um so lange mit dem Ausbau zu warten, bis eine neue Beitragssatzung beschlossen wurde.

 

Bürgermeister Niehues weist darauf hin, dass es auch eine zweite Anliegerversammlung gegeben habe, in der die Anlieger sehr kontrovers diskutiert haben. Er habe immer wieder deutlich gemacht, dass die Anlieger sich auf höhere Beiträge einstellen müssen. Auch zu dieser Anliegerversammlung gebe es einen Aktenvermerk, in dem auf die von Herrn Niehüser gemachen Anmerkungen verwiesen werde. Man werde ihm diesen Vermerk zur zweiten Anliegerversammlung zukommen lassen.