Bürgermeister Niehues teilt mit, dass die Bezirksregierung Münster im Rahmen der  Fortschreibung des „Regionalplans Münsterland - sachlicher Teilabschnitt Energie“ einen 2. Entwurf für das Gemeindegebiet Rosendahl vorgelegt habe, in dem die Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen sind. Eingeflossen seien dabei die Anregungen der Gemeinde Rosendahl. Die Bezirksregierung bitte nun in einem zweiten informellen Beteiligungsverfahren darum, die potentiellen Vorranggebiete mit den städtebaulichen Belangen abzugleichen. Erst danach werde das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet. Er erläutert anhand des vorliegenden 2. Entwurfes, dass die Vorranggebiete 1 (Holtwicker Mark), 2 („COE 01“) 3 („Bergkamp“) und 5 („Midlich“) nahezu mit dem Entwurf des FNP übereinstimmen.

Für die Vorranggebiete 4 (COE 20 bzw. „Auf der Horst“) und 6 („Höpinger Berg“) müssten jedoch Korrekturen vorgenommen werden, um die Gebiete an den FNP zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung der Gemeinde Rosendahl anzupassen.

 

Ausschussmitglied Schulze Baek fragt, warum auch bereits bestehende Windenergieanlagen von den aktuellen Veränderungen der Flächennutzungsplanung betroffen sind und im Regionalplan nicht ausgewiesen seien. 

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass die geänderten Tabukriterien und die Regelung, wonach auch die Rotoren innerhalb einer Windeignungszone liegen müssen, auf alle Windeignungszonen angewendet werden müssen. Eine bestehende Anlage der Zone „COE 20“ erhalte jedoch Bestandsschutz und dürfe in der gleichen Ausführung auch neu aufgebaut werden. Eine höhere Anlage könne an dieser Stelle nicht gebaut werden. Daher dürfe die Bezirksregierung sie nicht mehr ausweisen. Im Flächennutzungsplan werde darauf aber hingewiesen.