Herr Richter fragt, ob es eine Regelung dafür gebe, wie weit die geschätzten Kosten für den Ausbau der Schleestraße nach oben abweichen dürfen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es eine solche Regelung nicht gibt. Da man die Erfahrung gemacht habe, dass die Preise im Winter deutlich günstiger seien, werde die Ausschreibung für diese Maßnahme im Dezember 2014 erfolgen. Erst wenn der Verwaltung nach Durchführung der Maßnahme alle Rechnungen vorliegen, werde die Abrechnung für die Anliegerbeiträge innerhalb eines Jahres erfolgen. Eine Zwischeninformation der Anlieger werde es nicht geben.

Herr Richter möge bitte davon ausgehen, dass es sich bei der bisher von der Verwaltung genannten Summe um eine Schätzung handele, die sowohl nach oben als auch nach unten abweichen könne.