Fraktionsvorsitzender Branse fragt, ob die Anwohner der Schleestraße im Ortsteil Holtwick auch die Möglichkeit haben, sich zu einem „Schleestraßenverband“ zusammenzuschließen.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass es sich bei der Schleestraße um einen im Zusammenhang bebauten Ortskern handele. Damit gelte hier die bestehende, aber noch zu aktualisierende Beitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).