Sitzung: 15.05.2014 Rat
Ratsmitglied Reints fragt, warum alle 5 Jahre die Wasseruhren in den Haushalten ausgetauscht werden.
Bürgermeister Niehues erklärt, dass der Austausch der Wasseruhren alle 5 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sei. Nach 5 Jahren müsse eine neu geeichte Wasseruhr installiert werden.