Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

1.    Der Wahlausschuss wird mit zehn stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Alle übrigen gebildeten Ausschüsse werden mit neun stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.

 

2.    Mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses, denen gemäß § 58 GO NRW in Verbindung mit § 59 GO NRW nur Ratsmitglieder angehören dürfen, können von den Fraktionen für die übrigen Ausschüsse auch sachkundige Bürger vorgeschlagen werden.

 

3.    Jedem in Frage kommenden Ausschuss dürfen bis zu vier sachkundige Bürger angehören.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Bürgermeister Niehues nimmt an der Abstimmung nicht teil.


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/006.

 

Der Rat folgt dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: