Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Droste-Vischering-Straße/Josefstraße" im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Anlage II zur Sitzungsvorlage Nr. IX/017 beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 2. Juli 2014.

 

Ratsmitglied Lembeck weist darauf hin, dass bereits in der gestrigen Sitzung eine redaktionelle Änderung des Beschlusses erfolgt sei. Versehentlich seien dort falsche Straßennamen eingefügt worden. Es müsse im Beschluss richtig heißen „Droste-Vischering-Straße/Josefstraße“ und nicht „Legdener Straße/Prozessionsweg“.

 

Der Rat folgt sodann der Beschlussempfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst folgenden Beschluss: