Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1

Die Hebesatzsatzung 2014 sieht entgegen der Ausführungen der Beschwerdeführer keine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vor. Die Beschwerde wird daher zurückgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         25 Ja Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 


Bürgermeister Niehues weist auf die Sitzungsvorlage IX/027 hin und erklärt, dass dieser Sachverhalt schon in der Sitzung des Rates am 3. April 2014 Beratungsgegenstand gewesen sei. Um die neuen Ratsmitglieder umfassend zu informieren, sei der Sachverhalt in der aktuellen Sitzungsvorlage von Kämmerin Fuchs noch einmal ausführlich dargestellt worden.

 

Der Rat folgt sodann dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden Beschluss: