Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Zur Mitwirkung in den Schulkonferenzen der in Trägerschaft der Gemeinde Rosendahl stehenden Schulen werden folgende Regelungen getroffen:

 

1.    Als stimmberechtigtes Mitglied für die Schulkonferenz wird gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) bestellt:

 

 

Ordentliches Mitglied:

Persönlicher Stellvertreter:

 

Bürgermeister Niehues, Franz-Josef

Allg. Vertreter Gottheil, Erich

 

 

 

 

2.    Als beratende Mitglieder für die Schulkonferenz werden gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG bestellt:

 

Ordentliche Mitglieder:

Persönliche Stellvertreter:

Steindorf, Ralf

Fehmer, Alexandra

Lembeck, Guido

Eilmann, Dirk

Mensing, Hartwig

Neumann, Michael

 

3.    Die vorgenannten Mitglieder vertreten den Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz auch bei der Stellenbesetzung von stellvertretenden Schulleitungen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/028.

 

Der Fraktionsvorsitzende Steindorf schlägt für die CDU-Fraktion Ralf Steindorf als beratendes ordentliches Mitglied und Guido Lembeck als persönlichen Vertreter vor. Fraktionsvorsitzender Mensing schlägt Hartwig Mensing als beratendes ordentliches Mitglied und Michael Neumann als persönlichen Vertreter vor.

 

Da die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen darauf verzichten, ein beratendes Mitglied zu stellen, wird vom Fraktionsvorsitzenden Steindorf der gemachte Vorschlag abgeändert und der zuvor als Vertreter benannte Guido Lembeck als beratendes ordentliches Mitglied und als sein persönlicher Vertreter Dirk Eilmann vorgeschlagen. Als persönliche Vertreterin für Herrn Steindorf wird Alexandra Fehmer benannt.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: