Bürgermeister Niehues weist darauf hin, dass die Mandatsträger der Gemeinde Rosendahl gemäß § 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Rosendahl verpflichtet sind, bestimmte Auskünfte über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu geben. Dazu gebe es zwei verschiedene Vordrucke, die auf den Tischen ausgelegt seien. Ein erläuterndes Anschreiben sei beigefügt. Er bittet um baldige Rückgabe der Fragebögen.