Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/013 zu den Anlagen I bis IV beigefügten Beschlüsse werden bestätigt.

 

Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/013 zu den Anlagen V und VI beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kortebrey II“ im Ortsteil Darfeld wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 BauGB und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/013 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/013.

 

Ausschussmitglied Deitert verweist darauf, dass Wasserleitungen in Neubaugebieten immer kleiner dimensioniert werden und fragt, ob die Löschwasserversorgung in diesem Baugebiet gewährleistet sei, da es im Ortsteil Holtwick schon einmal Probleme gegeben habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass dieses Thema mit dem Wehrführer besprochen wurde. Die Löschwasserversorgung sei immer möglich, wenn es sich um eine Ringleitung handele.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf fragt, warum in den neuen Wohngebieten nicht über ein Zisternenmodell nachgedacht werde. Wenn diese blick- und lichtdicht angelegt würden, sei das doch eine gute Alternative.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass eine Zisternenanlage in einem Wohngebiet ein sehr großer Kostenfaktor sei und man diese Möglichkeit deshalb bisher nicht in Betracht gezogen habe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bittet um eine entsprechende Kostendarstellung.

 

Dieses wird von Bürgermeister Niehues zugesagt.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: