Dem der Anlage I zur Sitzungsvorlage Nr. IX/014 beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hoffmann“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10, 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. IX/014 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt erst dann, wenn der erforderliche Vertrag zum Ankauf von 3.850 Ökopunkten mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) abgeschlossen und von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld geprüft wurde.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Der Ausschussvorsitzende Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/014.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, wo die Ausgleichsflächen des Kreises Coesfeld liegen und ob es möglich sei, eine Übersicht darüber zu bekommen.

 

Produktverantwortliche Brodkorb sagt dieses zu.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: