Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Droste-Vischering-Straße/Josefstraße" im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Anlage II zur Sitzungsvorlage Nr. IX/017 beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/017 und weist auf einen redaktionellen Fehler im Beschlussvorschlag hin. Es müsse dort heißen „Droste-Vischering-Straße/Josefstraße“ und nicht „Legdener Straße/Prozessionsweg“.

 

Bürgermeister Niehues bedankt sich für den Hinweis und sagt eine Korrektur zu.

 

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: