Abstimmungsergebnis:                         7 Ja Stimmen

                                                              2 Enthaltungen

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/018 und die vor der Sitzung durchgeführte Ortsbesichtigung.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf plädiert dafür, zunächst einen rechtsgültigen Zustand in Bezug auf die Grundstücksbebauung herzustellen und dann die Bebauungsgrenzen festzulegen.

 

Produktverantwortliche Brodkorb macht deutlich, dass eine Prüfung der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld bereits erfolgt sei. Nur wenn seitens der Gemeinde Rosendahl die Baugrenzen festgelegt würden, könnten einige der Gebäude stehen bleiben. Ansonsten müssten fast alle Bauten entfernt werden. Niemand könne sagen, warum ausgerechnet für dieses Grundstück keine Baugrenzen in den Bebauungsplan eingetragen wurden. Möglicherweise sei das einfach nur vergessen worden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass die SPD-Fraktion der Auffassung des Fraktionsvorsitzenden Steindorf folge, wonach zunächst ein rechtssicherer Zustand des Grundstückes hergestellt werden solle, bevor der Ausschuss sich mit der Festsetzung von Baugrenzen befasse.

 

Produktverantwortliche Brodkorb betont nochmals, dass der Kreis Coesfeld ohne die Festsetzung der Baugrenzen auf dem Abriss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude bestehen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass er auf dem Grundstück nichts gesehen habe, was dem Ort oder den Grundstücksnachbarn schade. Er habe kein Problem damit, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass für dieses Grundstück Baugrenzen eingetragen werden, wenn man damit dem Grundstückseigentümer helfen könne.

 

Ausschussmitglied Hemker fragt, ob es die Aufgabe des Ausschusses sein könne, etwas zu legalisieren, was rechtlich nicht in Ordnung war.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck stellt fest, dass es hier nur darum gehe, in einem Bebauungsplan Baugrenzen einzutragen, die möglicherweise einfach nur vergessen wurden. Wenn dann möglicherweise Teile der bestehenden Gebäude über die Baugrenzen hinausragen, sei es nicht Aufgabe des Ausschusses darüber zu befinden, ob diese Gebäude oder Gebäudeteile bestehen bleiben dürfen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass die WIR-Fraktion sich vorstellen könne, die Baugrenzen der in nördlicher Richtung angrenzenden Grundstücke für das fragliche Grundstück fortzusetzen, zumal der Bebauungsabstand zur Straße und zu den anderen Grundstücken gleich zu sein scheine.

 

Ausschussmitglied Hemker regt an, bei der Festsetzung von Baugrenzen auch die Nutzung festzusetzen, da von den angrenzenden Anliegern eine Pferdehaltung mit Geruchsbelästigung befürchtet werde.

 

Produktverantwortliche Roters antwortet, dass auch hier der Kreis Coesfeld bereits die Nutzung prüfe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf macht nochmals deutlich, dass hier mit zu vielen Unbekannten gearbeitet werden müsse. Der Ausschuss wolle nicht, dass alle Gebäude abgerissen werden müssen, wolle aber auch nicht ohne jede Rechtssicherheit die Baugrenzen für dieses Grundstück beschließen. Er stellt fest, dass es im Sinne aller Ausschussmitglieder mehr Fakten für die Entscheidungsfindung geben müsse.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt unterstützt diese Forderung. Der Kreis solle die Fakten darstellen, damit der Ausschuss „nicht im Nebel stochern“ müsse.

 

Fraktionsvorsitzenden Weber stellt fest, dass der Ausschuss nur ein Versäumnis heilen solle, indem er die Baugrenzen für den bestehenden Bebauungsplan festsetzt.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich dann darauf, zunächst weitere Informationen des Kreises Coesfeld abzuwarten, bevor sie zu einer Beschlussfassung kommen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellt daraufhin den Antrag, am heutigen Tage keinen Beschluss zu fassen, sondern erst in der Sitzung des Ausschusses nach den Sommerferien.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck lässt über diesen Antrag abstimmen: