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TOP Ö 8: 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Antrag auf Änderung der Abstandsfläche beim Tabukriterium "geschützt er Landschaftsbestandteil" von 100 m auf 50 m.

Sitzung: 02.07.2014 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss

Beschluss: abgesetzt

Vorlage: IX/043

VO
Vorlage
Anlage I: Antrag der Bürgerwindpark Altenburg GbR vom 02.06.2014
Anlage II: Planunterlage über die Konzentrationszone "Rockel/Hennewich" bei einem Abstand von 100 m zum "geschützten Landschaftsbestandteil" (GLB)
Anlage III: Planunterlage über die Konzentrationszone "Rockel/Hennewich" bei einem Abstand von 50 m zum "geschützten Landschaftsbestandteil" (GLB)
Anlage IV: Begründung zur Änderung der Abstandsflächen für das Tabukriterium "geschützter Landschaftsbestandteil"

 


Dieser TOP wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

  •  letzte Änderung: 15.07.2025 20:32:52
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