Herr Voort verweist auf den Ratsbeschluss vom 3. April 2014, durch den der Bürgermeister beauftragt worden sei, mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen, ob der beschlossene Planungsstand anerkannt wird und genehmigungsfähig ist.

Er fragt, ob Bürgermeister diesen Auftrag inzwischen erledigt habe bzw. ob dieser Auftrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist erledigt werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass dieser Auftrag nicht mit einer zeitlichen Frist verbunden sei. Er werde den Auftrag so erledigen, wie es zeitlich machbar und mit dem übrigen Planverfahren vereinbar sei.