Herr Voort fragt, ob nach der Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 „45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) hier: Antrag auf Änderung der Abstandsflächen beim Tabukriterium „geschützter Landschaftsbestandteil“ von 100 m auf 50 m“ wieder der Planungsstand vom 3. April gelte und somit Bürgermeister Niehues mit diesem Planungsstand in die Gespräche mit der Bezirksregierung gehe.

 

Bürgermeister Niehues bestätigt, dass der aktuell gültige Planungsstand der Beschlussfassung des Rates vom 3. April 2014 entspreche, wobei die Zone Rockel/Hennewich nicht mehr berücksichtigt werde.

 

Herr Voort fragt, ob es zu erneuten Änderungen im Planverfahren kommen könne, wenn die Planungsgesellschaft neue Möglichkeiten sehe, ihre Planungen doch noch verwirklichen zu können.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass der aktuelle Planungsstand durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 vom Rat der Gemeinde Rosendahl fixiert sei. Möglich sei aber, dass die Bezirksregierung noch Korrekturbedarf anmelde.