Herr Suthoff erkundigt sich, ob die geplante Abholzung eines Waldstückes im Bereich Rockel/Hennewich erfolgen werde.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die Abholzung des Waldstückes von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld nicht genehmigt worden sei. Aus diesem Grunde sei auch der Antrag der Planungsgesellschaft „Bürgerwindpark Altenburg GbR“ zur Änderung des Tabukriteriums zum Abstand zu geschützten Landschaftsbestandteilen von 100 m auf 50 m zurückgezogen worden.