Sitzung: 02.07.2014 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Ausschussmitglied Hemker fragt, ob die Fassade des Hauses, das zuvor unmittelbar an das abgerissene Gebäude „Rottmann“ angrenzte, so bestehen bleibe.
Produktverantwortliche Brodkorb antwortet, dass der Gebäudeeigentümer keine Sanierung der Fassade plane, sondern diese so bestehen lassen wolle. Dazu gebe es nach dem Nachbargesetz auch keine Verpflichtung.
Ausschussmitglied Hemker fragt weiter, ob grundsätzlich überhaupt eine Sanierung möglich sei, da das Haus ja direkt an der Grundstücksgrenze stehe und man mit einer Fassadenverkleidung möglicherweise die Grenze überschreite.
Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass für eine Wärmedämmung des Gebäudes die Grundstücksgrenze überbaut werden dürfe.