1.    Die Gemeinde Rosendahl unterstützt grundsätzlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Antrag der Sportschützen Holtwick auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Anschaffung einer elektronischen Schießanlage. Eine abschließende Entscheidung zu dem Antrag erfolgt auf der Grundlage der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2015.

 

2.    Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung, im Haushaltsplanentwurf 2015 einen einmaligen Zuschuss in der beantragten Höhe von 7.500 € zu veranschlagen mit der Maßgabe, dass die Finanzierung der einmaligen Zuwendung durch bereitstehende Mittel aus der Sportpauschale erfolgt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/048 und den vor der Sitzung durchgeführten Ortstermin. Er bittet zunächst den Allgemeinen Vertreter Gottheil um eine Erläuterung der Sitzungsvorlage.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärt, dass die Finanzierung eines gemeindlichen Zuschusses über die Sportpauschale möglich sei, da es sich bei der geplanten Anschaffung einer elektronischen Schießanlage um eine Investition handele. Falls die Sportpauschale im Jahr 2015 wie bisher in der Höhe von 40.000 € ausgezahlt werde, verbleibe nach der Verwendung des gemeindlichen Investitionsanteils für den Kunstrasenplatz in Holtwick noch ein Restbetrag in Höhe von 30.000 € . Der Ergebnisplan im Haushalt würde demnach durch einen gemeindlichen Zuschuss für die Sportschützen nicht belastet. Der Beschlussvorschlag sei daher so gestaltet, dass eine grundsätzliche Empfehlung für die Gewährung eines Zuschusses im Haushaltsjahr 2015 ausgesprochen werde. Eine abschließende Entscheidung könne dann im Rahmen der Mittelbereitstellung für den Haushalt 2015 getroffen werden.

 

Ausschussvorsitzender Eimers bedankt sich für die Ausführungen und bittet Herrn Scharlau, den Anwesenden noch einmal den Antrag der Sportschützen Holtwick e.V. zu erläutern.

 

Herr Scharlau verweist auf die zuvor durchgeführte Ortsbesichtigung und erklärt zusammenfassend noch einmal, dass die Anlage inzwischen mit einem Alter von fast 25 Jahren ausgedient habe. Häufige Reparaturen, die Stromkosten für die Beleuchtung der Schießscheiben sowie der Erwerb der Papierscheiben verursachen hohe Kosten. Zudem sei durch den aktuellen Standard, der elektronische Zielerfassungs- und Anzeigegeräte voraussetze und inzwischen bereits in mindestens 6 Vereinen im Schützenkreis Coesfeld-Borken  umgesetzt sei, die Durchführung von Wettkämpfen in Holtwick eingeschränkt. Auch für die Schützenmannschaften ergebe sich ein Nachteil, da unter anderen Bedingungen trainiert werden müsse als später im Wettkampf.  Er bittet daher um die Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses, um auch in Zukunft einen reibungslosen Ablauf von Training und Wettkämpfen zu gewährleisten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen werden. Im Verhältnis zu den Summen, die von der Gemeinde als Zuschuss zum Bau der Kunstrasenplätze in allen drei Ortsteilen zur Verfügung gestellt wurden sei die Forderung der Sportschützen nicht überproportional sondern angemessen.

 

Ausschussmitglied Everding teilt mit, dass die WIR-Fraktion ebenfalls zustimmen werde. Zudem bedankt sie sich bei Herrn Scharlau, dass den Sportschützen im Vorfeld bereits die Gewinnung von Sponsoren gelungen sei, die das Vorhaben zusätzlich finanziell unterstützen.

 

Auch Ausschussmitglied Rahsing erklärt für die CDU-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er betont aber, dass die Zweckgebundenheit unbedingt gewährleistet sein müsse.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: