Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Beginns der Nachtruhe für die Außengastronomie (Biergärten) für das Gebiet der Gemeinde Rosendahl wird in der der Sitzungsvorlage VII/348 beigefügten Fassung beschlossen, wobei § 1 folgende Fassung erhält:

 

‚Der Beginn der Nachtruhe für die Außengastronomie wird wie folgt festgesetzt:

1.    An Freitagen, an Samstagen sowie an Wochentagen vor Feiertagen auf 24.00 Uhr,

2.    An allen übrigen Wochentagen auf 23.00 Uhr.‘


Abstimmungsergebnis:          5 Ja-Stimmen

                                               3 Nein-Stimmen

                                               2 Enthaltungen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage. Beim Vorschlag der Verwaltung handele es sich um einen Kompromiss, der sowohl den Gastronomen als auch den Bürgern entgegenkomme.

 

Ausschussmitglied Kuhl teilte für die CDU-Fraktion mit, dass diese der Auffassung sei, dass eine Erweiterung von einer halben Stunde keine Erweiterung sei. Für den Gastronom müssten sich die Investitionen in einen Biergarten lohnen. Auf der anderen Seite müssten auch die Interessen der Anwohner der Biergärten geschützt werden. Die CDU-Fraktion schlage daher folgenden Kompromiss vor: An Wochen- und Feiertagen wird der Beginn der Nachtruhe für die Außengastronomie auf 23.00 Uhr und an Freitagen sowie vor Sonn- und Feiertagen auf 24.00 Uhr festgesetzt, wobei Verstöße direkt geahndet werden sollen. Ausschussmitglied Kuhl appellierte an die Verwaltung, zukünftig Ordnungswidrigkeiten mit Nachdruck nachzugehen.

 

Bürgermeister Niehues stellte auf Nachfrage von Ausschussmitglied Fliß fest, dass für den Fall, dass der Rat den Beginn der Nachtruhe festsetze, die Nachbarn keine Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen, solange sich die Betreiber im Rahmen der Verordnung bewegen.

 

Ausschussmitglied Kuhl stellte klar, das sich die Öffnungszeiten nur auf die konzessionierten Flächen der Biergärten beziehen und diese Flächen nicht einfach durch Hinzustellen von Tischen und Bänken erweitert werden dürfen.

 

Ausschussmitglied Neumann teilte mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da er die Schutzbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger für höher halte.

 

Die genaue Formulierung des § 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung werde über das Protokoll mitgeteilt, so Bürgermeister Niehues. Er ließ sodann über den Vorschlag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: