Das Verfahren zur 2. Änderung der 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Eichenkamp“ im Ortsteil Osterwick wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das der der Sitzungsvorlage Nr. IX/069 beigefügten Planzeichnung zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen Zur Beschleunigung des Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage IX/069.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärt, dass die SPD-Fraktion aufgrund der entstehenden Arbeitsplätze dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er halte es jedoch für bedauerlich, dass durch die Möglichkeit der Ablösung der Biotopwertpunkte beim Kreis Coesfeld die ursprünglich vorgesehenen Grünflächen aus den Gewerbegebieten verschwinden.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass er Grünflächen in Gewerbegebieten als verlorenen Platz betrachte. Die Gemeinde Rosendahl sei doch eine Flächengemeinde, die an anderer Stelle über ausreichend Grünflächen verfüge.

 

Fraktionsvorsitzender Weber widerspricht dieser Einstellung vehement. Seiner Ansicht nach müsse Ökologie auch in Industrie bzw. Gewerbegebieten beachtet und gepflegt werden.

 

Produktverantwortliche Brodkorb erklärt, dass es sich hier prozentual nur um kleine Änderungen bzw. Ablösungen beim Kreis Coesfeld handele. Sämtliche vorgesehenen Begrünungen bei Wohnbauflächen seien im Ort geblieben. Das werde auch entsprechend kontrolliert.

 

Bürgermeister Niehues ergänzt, dass er in ständigem Kontakt mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld stehe. Diese habe deutlich gemacht, dass für die Natur große Flächen entscheidend seien wie z.B. die gemeindliche Ausgleichsfläche „Hungerbach“ an der Grenze zur Stadt Billerbeck.

 

Dem stimmt auch der Fraktionsvorsitzende Weber zu und regt an, den Kreis Coesfeld aufzufordern, Ausgleichsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl anzulegen.

 

Bürgermeister Niehues sagt eine Weiterleitung zu.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: