Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Für den Fall, dass sich die Werberinge auf eine Aktion an einem gemeinsamen Tag unter einem gemeinsamen Motto für die gesamte Gemeinde einigen, wird die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsständen aus besonderem Anlass entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit den Werberingen zu führen.

 


Abstimmungsergebnis:          7 Ja-Stimmen

                                               3 Nein-Stimmen

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage. Die Werberinge hätten sich im Rahmen einer Zusammenkunft im Rathaus darauf verständigt, gemeinsam die zusätzlichen drei verkaufsoffenen Sonntage zu beantragen. Hierbei handele es sich um ein gemeinsames Anliegen der Werberinge. Mit der vorliegenden Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wolle die Verwaltung den Werberingen ermöglichen, den gesetzlichen Spielraum auszunutzen. Bürgermeister Niehues bat um Unterstützung der Geschäftsleute. Mit jedem weiteren Geschäft, das schließe, verliere die Gemeinde Rosendahl ein Stück an Attraktivität. Abschließend verwies Bürgermeister Niehues auf die den Ausschussmitgliedern vorliegenden negativen Stellungnahmen der Kirchen sowie des Rates der Seelsorgeeinheit Rosendahl und bekundete Verständnis für die Haltung die Kirchen. Letztendlich müsse jedoch der Rat über den Antrag entscheiden.

 

Ausschussmitglied Reints verwies auf die Änderung in der Familienstruktur, was zur Folge habe, dass in der Woche wenig gemeinsame Aktionen stattfinden würden. Häufig werde am Sonntag nachgeholt, was in der Woche z.B. aufgrund der Berufstätigkeit beider Eltern nicht erledigt werden könne. Da in der Woche häufig keine Zeit zum Einkaufen bleibe, könne an einem verkaufsoffenen Sonntag die Familie gemeinsam einkaufen. Den Leuten, die an den verkaufsoffenen Sonntagen arbeiten müssten, ständen die Leute, die einkaufen können, gegenüber. Der Käufer solle letztlich einen Vorteil haben, man solle nach seiner Auffassung die Angelegenheit hauptsächlich aus der Sicht der Käufer sehen. Es gebe auch heute schon Menschen, die sonntags arbeiten müssten, z.B. Ärzte, Feuerwehr, Pflegedienst, so Ausschussmitglied Reints. Wenn in Rosendahl zusätzliche verkaufsoffene Sonntage stattfinden würden, mache man nur das, was die umliegenden Gemeinden schon länger praktizieren. Ausschussmitglied Reints appellierte an die Ausschussmitglieder, dem Antrag zuzustimmen.

 

Ausschussmitglied Haßler teilte für die CDU-Fraktion mit, dass diese den Antrag aus verschiedenen Gründen ablehnen werde. Zum einen gehöre der Sonntag der Familie, der Sonntag sei der Tag des Herrn. Zum anderen sehe die CDU-Fraktion nicht den Andrang von Käufern. Die CDU-Fraktion könne sich nicht vorstellen, dass den Geschäftsleuten nennenswerte Erträge verloren gehen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion solle sich die Verwaltung mit den Werberingen zusammensetzen, um eine Aktion zu planen, die an einem zusätzlichen Sonntag gemeinsam durchgeführt werde, damit die Dörfer zusammenwachsen. Als Beispiel nannte Ausschussmitglied Haßler die Gewerbeschau Lette.

 

Ausschussmitglied Neumann stimmte den Ausführungen von Frau Haßler zu. Er wolle jedoch zwei Dinge ergänzen. Die Ladenöffnungszeiten seien bereits an den Werktagen verlängert bis 20.00 Uhr. Er persönlich sei der Auffassung, dass diese Verlängerung zum Einkaufen ausreichend sei. Wertvorstellungen seien nicht mehr zu finden. Auch in Rosendahl sei der Sonntag nicht mehr der Tag der Ruhe, der Besinnung. Er jedoch halte den Sonntag für wichtig und könne aus religiösen Gründen dem Antrag so nicht zustimmen. Ausschussmitglied Neumann äußerte sich positiv zu dem Vorschlag der CDU-Fraktion, dass die Werberinge eine gemeinsame Aktion ortsteilübergreifend durchführen sollen.

 

Ausschussmitglied Branse äußerte seine Auffassung, dass die Geschäftsleute es heute bereits schwer genug hätten. Da der Wunsch nun von Seiten der Werberinge an den Rat herangetragen worden sei, solle der Ausschuss dem Beschlussvorschlag folgen. Mit der Satzung werde lediglich die Möglichkeit geschaffen, die Geschäfte offen zu lassen. Ob die Geschäftsleute dies nutzen, bleibe abzuwarten. Er sehe sich nicht als “Kreuzritter der Kirche”.

 

Ausschussmitglied Schröer teilte mit, dass ihm auf Nachfrage von Seiten der Werberinge signalisiert worden sei, dass auch ein bzw. zwei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage ausreichend seien. Alles darüber hinaus gehe in Bereiche, die von der Kaufmannschaft nicht zu bewerkstelligen seien. Er denke deshalb, dass es derzeit ausreichend sei, einen verkaufsoffenen Sonntag unter einem bestimmten Motto zur Verfügung zu stellen. Es solle abgewartet werden, wie dann das Resultat ausfalle.

 

Ausschussmitglied Haßler wies bezugnehmend auf die Ausführungen von Ausschussmitglied Branse darauf hin, dass sie sich nicht als Missionar sehe. Sie denke nur, dass jeder es so handhaben könne, wie er es für richtig halte. Sie zitierte aus der Stellungnahme der IHK, wonach der Schutz der Sonn- und Feiertage als grundgesetzlich geschützte Tage der Arbeitsruhe nur aufgehoben werden könne, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. das Vorhandensein eines Marktes oder einer Messe, ein daraus resultierenden erheblicher Besucheransturm sowie ein dringendes Bedürfnis zur Versorgung der Besucher der Veranstaltung. Man könne die positive Stellungnahme der IHK auch negativ sehen.

 

Ausschussmitglied Fliß teilte mit, dass er der Stellungnahme des Rates der Seelsorgeeinheit folge.

 

Mit der Argumentation von Frau Haßler bezüglich des Schreibens der IHK könne er gut umgehen, so Ausschussmitglied Branse. Er wolle jedoch dem Wunsch der Geschäftsleute folgen, man solle diesen weitestgehend entgegenkommen und nicht dazu anhalten, eine gemeinsame Aktion durchzuführen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Neumann, ob die Möglichkeit für die Geschäftsleute bestehe, über eine Sondergenehmigung sonntags zu öffnen, teilte Bürgermeister Niehues mit, dass die Genehmigung eines Spezialmarktes möglich sei, dieser aber auf ein bestimmtes Warenangebot begrenzt sei.

 

Ausschussmitglied Steindorf stellte für die CDU-Fraktion klar, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden solle, dass ein gemeinsamer Sonntag ortszusammenführend offen gehalten werden könne.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass er die Werberinge so verstanden habe, dass es durchweg unterschiedliche Interessenlagen in den Ortsteilen gebe. So habe der Werbering Holtwick Interesse an einem Sonntag im Juni aufgrund der “Tage der offenen Gärten”. Er wisse nicht, ob das Anliegen der CDU-Fraktion verwirklicht werden könne, dass die Werberinge ein gemeinsames Konzept für eine ortsteilübergreifende Aktion erarbeiten. Er wolle jedoch nochmals mit den Werberingen sprechen.

 

Die Attraktivität aller drei Dörfer solle gestärkt werden, so Ausschussmitglied Neumann. An einem Tag solle eine gemeinsame Aktion stattfinden unter einem vernünftigen Motto.

 

Ausschussmitglied Branse äußerte sein Missfallen darüber, dass man nun ein Konzept von den Werberingen verlange und sich vorbehalte, dieses anschließend abzulehnen.

 

Ausschussmitglied Schröer stellte klar, dass die CDU-Fraktion nicht in die Planungen der Kaufleute reinreden wolle. Die Kaufleute könnten überlegen, in welcher Art und Weise solch ein Tag gestaltet werden könne.

 

Abgelehnt wurde von Seiten der CDU-Fraktion der Vorschlag von Bürgermeister Niehues, dass für den Fall, dass keine Einigung der Werberinge für einen ortsteilübergreifenden verkaufsoffenen Sonntag zustande komme, für jeden Ortsteil ein zusätzlicher Sonntag offen gehalten werden könne.

 

Ausschussmitglied Neumann stellte für die WIR-Fraktion den Antrag zur Geschäftsordnung, über einen verkaufsoffenen Sonntag für alle drei Ortsteile abzustimmen.

 

Der Ausschuss fasste daraufhin folgenden Beschluss: