Die der Sitzungsvorlage Nr. IX/077 als Anlage I beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofssatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Eimers verweist auf die Sitzungsvorlage IX/077.

 

Ausschussmitglied Rahsing verweist auf seine bereits im Ver- und Entsorgungsausschuss gestellte Anfrage zur Anlage von Urnenrasengräbern auf dem Friedhof in Holtwick.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass er zusammen mit dem Bauhofleiter Averesch die Anlage von Urnenrasengräbern vor dem Hintergrund einer prognostizierten Zunahme von Feuerbestattungen geprüft habe. Grundsätzlich gebe es entlang der Friedhofstraße eine bestehende Fläche, auf der die Anlage von Urnenrasengräbern möglich sei. Die derzeitige Pflege der in Frage kommenden Fläche erfordere aktuell einen etwa dreimal jährlichen Einsatz der Bauhofmitarbeiter. Bei der Anlage als Rasengrabfläche wäre eine dauernde Pflege notwendig, die einen vielfachen Einsatz des Bauhofes erfordern würde. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister und mit der für die Kalkulation verantwortlichen Frau Brömmel bitte er aber darum, im noch laufenden Kalkulationszeitraum bis 2015 keine Veränderungen vorzunehmen, da ansonsten eine komplett neue Kalkulation erforderlich würde. Zudem könnten bereits jetzt pflegeleichte Urnengräber an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Weber erklärt Fachbereichsleiter Homering, dass es nicht möglich ist, in bestehenden Gruften vor Ablauf der Ruhezeit zusätzlich Urnenbestattungen vorzunehmen. Erdbestattungsreihen und Urnenbestattungsfelder sollten voneinander getrennt bleiben.

 

Ausschussmitglied Hemker fragt, ob man nicht grundsätzlich Bevölkerungswünsche für die zukünftige Planung berücksichtigen müsse. Er frage sich, ob die prognostizierte Zunahme von Feuerbestattungen auch für den ländlichen Raum gelte.

 

Fachbereichsleiter Homering antwortet, dass seit Jahren seitens der Bevölkerung keine Wünsche an ihn herangetragen wurden. Ausnahme sei hier lediglich der Antrag von Frau Heimann, der dazu geführt habe, dass die zur Diskussion stehende Änderungssatzung entworfen wurde. Wahrscheinlich werde die prognostizierte Zunahme von Feuerbestattungen im ländlichen Raum tatsächlich langsamer erfolgen als in großen Städten.

 

Ausschussmitglied Hemker fragt weiter, ob es Zahlen darüber gebe, wieviele Rosendahler Bürger evtl. an anderer Stelle bestattet würden, weil die von ihnen gewünschte Bestattungsform in Rosendahl nicht angeboten werde.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass er aktuell dazu keine Zahlen vorliegen habe, dies aber durchaus recherchieren könne.

 

Ausschussmitglied Rahsing teilt mit, dass die Frage nach Urnenrasengräbern von einigen Bürgern in seinem Wahlbezirk an ihn herangetragen worden sei und ihm auch bekannt sei, dass einige Holtwicker Bürger bereits im Ruheforst Coesfeld bestattet wurden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wirft ein, dass die Einrichtung eines Ruheforstes in Rosendahl bereits diskuiert worden sei und seinerzeit von der CDU-Fraktion abgelehnt worden sei.

 

Ausschussmitglied Everding verweist darauf, dass es in anderen Gemeinden möglich sei, eine Urne oberhalb eines Sarges zu bestatten.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass dies nur bei einer sogenannten Tiefenbestattung des Sarges möglich sei. Aktuell werde in Rosendahl nur eine Tiefe von 1,80 m ausgehoben. Für eine Tiefenbestattung sei ein Aushub von 2,40 m notwendig, was aber zu Mehrkosten führen würde. Wenn dies zukünftig gewünscht werde, werde die Verwaltung sich nicht dagegen sträuben.

Abschließend betont er, dass aktuell auf jeden Fall Urnengrabstätten angeboten werden können, wenn auch noch nicht als Rasengrab oder als Bestattungsmöglichkeit in einem bestehenden Erdbestattungsgrab.

 

Auf die Bitte von Frau Everding, die zukünftige Möglichkeit der zusätzlichen Urnenbestattung in bestehenden Erdbestattungsgräbern in den Beschlussvorschlag aufzunehmen, macht Fachbereichsleiter Homering deutlich, dass es heute nur um eine Satzungsänderung gehe, die die Möglichkeit eröffne, auch Einzelgräber als Wahlgrabstätten zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: