Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Straßenverzeichnis als Anhang zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird dahingehend geändert, dass

 

in der Zone II, Ziffer 1, unter Ortsteil Osterwick alphabetisch die Straßenbezeichnungen

„Alfred-Nobel-Straße“, „Gordenhegge“ und „Wiedings Stegge“ eingeordnet werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verweist auf die Sitzungsvorlage IX/079.

 

Ausschussmitglied Söller verweist darauf, dass es an der Straße „Wiedings Stegge“  nicht durchgehend Anlieger gibt und fragt, wer an diesen Stellen die Reinigung bzw. die Schneeräumung übernimmt.

 

Produktverantwortliche Berger sagt eine Antwort über das Protokoll zu.

 

Antwort:                           Die Straßenreinigung bzw. der Winterdienst auf der Straße „Wiedings Stegge“, Teilstück Abzweig Schöppinger Straße bis Hermann-Löns-Weg erfolgte in der Vergangenheit nicht regelmäßig durch die Gemeinde. Lediglich bei extremer Witterung wurde nach Absprache mit dem Fachbereich Planen- und Bauen die Straße von Schnee geräumt. Satzungsmäßig wird die Straßenreinigung und die Winterwartung jedoch durch Aufnahme der Straße „Wiedings Stegge“ (Stichstraßen und o.g. Teilstück) in die Zone II des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen (§ 2 Absatz 1).   

                                                           

                       

Der Ausschuss fasst sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: