Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Rosendahl am 25. Mai 2014 für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ratsmitglied Böwing ist zu dieser Abstimmung nicht anwesend.
Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 25. August 2014.
Der Rat folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses und
fasst folgenden Beschluss: