Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Der für die Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in einer Gesamthöhe bis zu 129.500,00 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung ist durch entsprechend höhere Erträge und Einzahlungen bei der Gewerbesteuer sichergestellt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/083.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, wieviele Flüchtlinge die Gemeinde Rosendahl zukünftig noch aufnehmen könne.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärt, dass die Zuweisung und Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen auf der Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) erfolge. Ein Schlüssel, der anhand der Steuerkraft einer Gemeinde errechnet werde, bilde hier die Grundlage. Die Gemeinde habe also keinen Einfluss auf die Zahl der Zuweisungen. Nachdem der Belegungsstand noch vorgestern bei 86 % gelegen habe, sei dieser mit der Ankündigung von 4 weiteren Flüchtlingen aus Nigeria bereits bei 96 % angelangt. Er rechne mit weiteren Zuweisungen im Jahr 2015.

Im Folgenden erläutert er,  dass die zahlreichen unterschiedlichen Nationalitäten der Flüchtlinge (Anlage IV) auch zu erheblichen sprachlichen Schwierigkeiten bei der Sachbearbeitung führen, so dass teilweise teure Dolmetscher eingekauft werden müssten. Laut Asylbewerberleistungsgesetz stünden den Asylbewerbern Sachleistungen zu, was sich aber hier in der Gemeinde nicht habe durchsetzen lassen. Daher würden nun Geldleistungen gezahlt, dazu kämen Kosten für die Unterkünfte. Zusätzlich zu den bekannten Übergangsheimen an der Holtwicker Straße 6 in Osterwick und an der Billerbecker Straße 5 in Darfeld habe die Gemeinde Häuser und Wohnungen angemietet, um die Flüchtlinge unterzubringen.

Eine Einzelperson habe Anspruch auf rd. 560 € im Monat (einschl. Unterkunft), demgegenüber stehe eine Kostenpauschale des Landes in Höhe von rd. 330 €.

Zusätzlich habe die Gemeinde aber auch die Krankheitskosten zu tragen, die in einzelnen Fällen (z.B. Krebserkrankung, psychiatrische Behandlung – auch stationär –) sehr hoch seien.

Er wisse nicht, ob die Pauschalen zukünftig angepasst würden, aktuell müsse man aber von den in der Sitzungsvorlage vorgelegten Zahlen ausgehen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt nach dem Kostendeckungsgrad in Prozent.

 

Fachbereichsleiter Homering schätzt den Kostendeckungsgrad auf etwas mehr als 22 %.

 

Ratsmitglied Neumann bittet anschließend um eine genaue Auflistung der Ausgaben über das Protokoll.

 

Dieses wird von Fachbereichsleiter Homering zugesagt (Anlage IV).

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass es nicht richtig sei, eine Diskussion über die Höhe der Leistungen für Flüchtlinge zu führen. Es gehe hier nur darum, Menschen, die ihr Land verlassen mussten, zu helfen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stimmt Herrn Branse darin zu und zitiert aus dem heutigen Kommentar von Hilmar Riemenschneider in der Allgemeinen Zeitung „Wenn Ökonomie die Fürsorge ersetzt, passt das System nicht“.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragt, ob es Überlegungen gebe, wie und wo man Flüchtlinge bei Erreichen der 100 %-Marke unterbringen könne.

 

Fachbereichsleiter Homering antwortet, dass er sich dazu durchaus bereits Gedanken mache. Geplant sei, weitere Wohnungen oder Häuser innerhalb der Gemeinde Rosendahl anzumieten, um nicht unvorbereitet zu sein. Er wisse nicht, welche Anzahl an Flüchtlingen noch zu erwarten sei, erhoffe sich aber Entlastung aus Rückführungen oder freiwilligen Rückreisen.

 

Ratsmitglied Lembeck fragt, ob nicht die ehemalige Arztpraxis Schapiro genutzt werden könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass diese bereits seit dem 1. Juni 2014 als normaler Wohnraum an eine Familie vermietet worden sei.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: