Sitzung: 30.09.2014 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: IX/089
Die Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2012 und 2013 werden unter der Voraussetzung fortgesetzt, dass eine Verschiebung der Finanzkraftrangfolge im horizontalen Finanzausgleich nachgewiesen werden kann und aus diesen Gründen eine Erfolgsaussicht besteht.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen
1 Enthaltung
Ratsmitglied Böwing war zu dieser Abstimmung nicht anwesend.
Die Sitzung wird anschließend von 22.30 Uhr bis 22.40 Uhr unterbrochen.
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/089.
Fraktionsvorsitzender Weber ist davon überzeugt, dass das Land Nordrhein-Westfalen Recht bekommen wird, hält es aber für fatal eine Chance zu vergeben und plädiert daher dafür, die Verfassungsbeschwerden fortzusetzen. Im Zweifelsfall seien 2.500 € „in den Sand“ gesetzt.
Kämmerin Fuchs weist darauf hin, dass eine Fortführung der Verfassungsbeschwerden keine Kosten verursache, da die Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof durch die beteiligten Kommunen bereits solidarisch finanziert sind. Ebenso würden durch eine Rücknahme keine Kosten eingespart.
Fraktionsvorsitzender Branse hält die Klagen gegen das Land für eine „PR-Aktion“, die seit Jahren laufe und keine Aussicht auf Erfolg habe.
Fraktionsvorsitzender Mensing weist darauf hin, dass es hier um die Verfassungsbeschwerde und nicht um die Klage gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze gehe.
Fraktionsvorsitzender Branse teilt mit, dass ihm durchaus bewusst sei, dass es hier formal um verschiedene Dinge gehe. Letztlich könne eine Gemeinde aber von einer Verfassungsbeschwerde nur profitieren, wenn sie gegen ihren erhaltenen Bescheid klagen wolle.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: