Der in der Sitzung des Rates am 30.09.2014 zugeleitete Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß §§ 59 Abs. 3 und 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verweist auf die Sitzungsvorlage IX/090.
Kämmerin Fuchs erläutert anschließend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) ausführlich den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 der Gemeinde Rosendahl.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: