Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/049 zu den Anlagen I-IV beigefügten Beschlussvorschlägen wird unter Berücksichtigung der in der Ergänzungsvorlage Nr. IX/049/1 in den Anlagen I und II dargestellten Änderungen zugestimmt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB wird die erneute öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Legdener Straße/Prozessionsweg“ im Ortsteil Holtwick auf Grundlage des der Ergänzungsvorlage Nr. IX/049/1 beigefügten Planentwurfes beschlossen. Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24. September 2014 und die heute aktuell dazu verteilte Ergänzungsvorlage IX/049/1. Diese Ergänzungsvorlage sei erstellt worden, weil aufgrund neuer Erkenntnisse die im bisherigen Planentwurf dargestellten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht-Flächen (GFL-Flächen) für die angedachten Erschließungsstraßen aus dem Planentwurf entfernt wurden. Dieses sei auf Anregung des Kreises Coesfeld erfolgt, da sich dadurch für den Grundstückseigentümer der Vorteil ergebe, dass er im Falle einer Bebauung frei entscheiden könne, wo und wie er die zukünftige Erschließung sicherstellen wolle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber weist an dieser Stelle noch einmal auf die Lärmbelastung hin, der die Anlieger der Legdener Straße ausgesetzt sind. Das sollten sich manche Bürger verdeutlichen, wenn es Diskussionen über Lärmbelästigung in Wohngebieten gebe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse kritisiert, dass die Gemeinde Rosendahl ursprünglich offenbar angenommen habe, dass man einen Grundstückseigentümer dazu zwingen könne, GFL-Flächen  in das Grundbuch eintragen zu lassen.

 

Bürgermeister Niehues erwidert, dass von einer Grundbucheintragung niemals die Rede gewesen sei sondern nur von einer Ausweisung im Bebauungsplan. Man hätte den ursprünglichen Plan auch bestehen lassen können, habe aber den Grundstückseigentümern mehr Flexibilität einräumen wollen. Die Erschließung (Zufahrt) werde nun in Form einer öffentlich-rechtlichen Sicherung (Baulast) abgesichert.

 

Der Rat folgt sodann der Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasst unter Einbeziehung der Änderungen der Ergänzungsvorlage folgenden Beschluss: