Bürgermeister Niehues teilt mit, dass am 2. September 2014 das Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Münster bezüglich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie stattgefunden habe.

Die Bezirksregierung habe die Planunterlagen intensiv geprüft und an einigen Stellen Klarstellungsbedarf gesehen, so dass der Plan in einigen Punkten nachgearbeitet werden müsse.

Zum einen müsse geprüft werden, ob in den schon bestehenden Windparks die Vorgabe, dass sich die Flügel der Windenergieanlagen innerhalb der ausgewiesenen Zone befinden müssen, eingehalten werde. Zum anderen sei festgestellt worden, dass aufgrund der Rechtswidrigkeit des alten Flächennutzungsplanes die schon bestehenden Windeignungszonen „COE 01“ und „COE 20“ wie neu ausgewiesene Zonen behandelt werden müssten. Das bedeute, dass für diese Zonen auch eine Artenschutzprüfung vorgelegt werden müsse, die es bisher noch nicht gebe. Es handele sich dabei um die Artenschutzprüfung I, die nach einer Bestandsaufnahme innerhalb von 2 Wochen erstellt werden könne. Diese Prüfung koste ca. 2.800 €. Wenn bei dieser Prüfung keine gravierenden Arten bzw. notwendige Schutzmaßnahmen festgestellt würden, sei diese Hürde geschafft. Im anderen Falle müsse die Artenschutzprüfung II nachgeholt werden, die zu einem Zeitverlust von einem Jahr führen würde, was er aber nicht hoffe.

Er gehe davon aus, dass im November der Flächennutzungsplan mit der geänderten Begründung vorgelegt und der Offenlegungsbeschluss gefasst werden könne.