Sitzung: 25.09.2014 Ver- und Entsorgungsausschuss
Ausschussmitglied Reints verweist auf den Hilferuf einer Gemeinde, bei der über einen Entlüftungsschacht Gülle in die gemeindliche Wasserversorgung eingetreten ist und fragt, ob so etwas auch in der Gemeinde Rosendahl passieren könne.
Bürgermeister Niehues sagt eine Antwort über das Protokoll zu.
Antwort: Nach Rücksprache mit der Stadtwerke Coesfeld
GmbH kann in die Lüftungsschächte des gemeindlichen Trinkwassersystems
überhaupt nur dann etwas, somit
auch Gülle, eindringen, wenn das Wassersystem unter Unterdruck steht. Die
Trinkwasserversorgung muss also abgestellt sein. Dieses Szenario ist damit
äußerst unwahrscheinlich.
Das in der Presse geschilderte Problem bezieht sich auf die
Wasserförderung aus Brunnen. Die Gebiete, in denen Brunnen der gemeindlichen
Trinkwasserversorgung liegen, sind in zwei Schutzzonen eingeteilt. In der Zone
I (Wasserschutzgebiet) sind die Brunnenanlagen eingezäunt und die
Lüftungsschächte daher nicht zugänglich. In der Zone II (der Umgebung der
Brunnenanlagen) sind besondere Regeln zu beachten, darunter fällt auch, dass
hier z.B. keine Gülle auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden darf.