Ausschussmitglied Reints verweist auf den Hilferuf einer Gemeinde, bei der über einen Entlüftungsschacht Gülle in die gemeindliche Wasserversorgung eingetreten ist und fragt, ob so etwas auch in der Gemeinde Rosendahl passieren könne.

 

Bürgermeister Niehues sagt eine Antwort über das Protokoll zu.

 

Antwort:                      Nach Rücksprache mit der Stadtwerke Coesfeld GmbH kann in die Lüftungsschächte des gemeindlichen Trinkwassersystems überhaupt nur dann etwas, somit auch Gülle, eindringen, wenn das Wassersystem unter Unterdruck steht. Die Trinkwasserversorgung muss also abgestellt sein. Dieses Szenario ist damit äußerst unwahrscheinlich.

 

Das in der Presse geschilderte Problem bezieht sich auf die Wasserförderung aus Brunnen. Die Gebiete, in denen Brunnen der gemeindlichen Trinkwasserversorgung liegen, sind in zwei Schutzzonen eingeteilt. In der Zone I (Wasserschutzgebiet) sind die Brunnenanlagen eingezäunt und die Lüftungsschächte daher nicht zugänglich. In der Zone II (der Umgebung der Brunnenanlagen) sind besondere Regeln zu beachten, darunter fällt auch, dass hier z.B. keine Gülle auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden darf.