Das Verfahren zur 30. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes “Gartenstiege” im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/350 beigefügten Entwurf durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/350, die von Fachbereichsleiter Wellner erläutert wurde.

 

Ausschussmitglied Rottmann merkte an, dass seines Wissens in diesem Änderungsbereich bereits Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet wurden und fragte, wie diese Anlagen genehmigt worden seien.

 

Hierauf antwortete Fachbereichsleiter Wellner, dass diese im Wege der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch den Kreis Coesfeld genehmigt wurden.

 

Ausschussmitglied Henken gab zu bedenken, dass durch die Änderung der Festsetzung, Garagen/Carports und Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen für den in Rede stehenden Bereich zuzulassen, ein städtebaulich ungeordnetes Bild zur Kreisstraße hin entstehen könne.

 

Hierauf entgegnete Fachbereichsleiter Wellner, dass diese Änderung nur die Errichtung von Garagen/Carports und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen planungsrechtlich ermögliche und auch hierfür bei der Gemeinde entsprechende Antragsunterlagen eingereicht werden müssen. Somit verbleibt die letztendliche Entscheidung weiterhin bei der Gemeinde bzw. den politischen Gremien.

 

Anschließend fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: