Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Den für die Errichtung eines Dränwasserpumpwerkes im Bereich „Im Kleining“ im Ortsteil Osterwick notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in einer Gesamthöhe bis zu 65.000 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die erforderliche Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen wird durch Einsparung bei der Investitionsmaßnahme Nr. 45614040 gewährleistet.


Abstimmungsergebnis:                         19 Ja Stimmen

                                                                1 Nein Stimme

                                                                1 Enthaltung

 

Die Ratsmitglieder Mensing und Lethmate sind zur Abstimmung nicht anwesend.


Bürgermeister Niehues verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses am 25. September 2014 und die dort vorgelegte Ergänzungsvorlage IX/053/1.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärt, dass hier seiner Meinung nach Bürger die Quelle des Varlarer Mühlenbaches an die Kanalisation angeschlossen haben und die Kosten dafür nun von anderen getragen werden müssten. Er sei der Ansicht, dass die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden müssten und werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass diese Einschätzung nicht richtig sei. Es gehe hier nicht um eine Einzeldrainage an einem Wohnhaus sondern um die Drainage des gesamten ehemaligen Bundeswehrgeländes. Es sei nicht mehr feststellbar, wann der Anschluss an das gemeindliche Kanalsystem erfolgt sei und wer das veranlasst habe. Außerdem handele es sich um den Quellpunkt des Varlarer Mühlenbaches mit den gesamten umliegenden landwirtschaftlichen Flächen. Diese Flächen sorgten für einen entsprechenden Wasserzulauf in Höhe von 150.000 bis 200.000 cbm/Jahr. Man könne doch nicht verantworten, dass die Keller der heute dort wohnenden Bürger undicht und unter Wasser stehen würden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse beharrt darauf, dass dort jemand rechtswidrig gehandelt habe und die Gemeinde Rosendahl dieses rechtswidrige Handeln dulde bzw. auf ihre Kosten Abhilfe schaffe.

 

Bürgermeister Niehues betont nochmals, dass der Grundwasserdruck an dieser Stelle enorm sei und es keine Alternative zu der geplanten Maßnahme gebe. Ansonsten werde das Wasser bis zu 60 cm hoch in die Keller der dort stehenden Häuser eindringen.

 

Ratsmitglied Rahsing stellt fest, dass der Verursacher für die aktuelle Situation nicht mehr gefunden werden und damit auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne.

 

Ratsmitglied Neumann verweist auf ein Gutachten des Ingenieurbüros Tuttahs und Meyer aus dem Jahr 2008, wonach eine hohe Fremdwassereinleitung in die Kanalisation der Gemeinde Rosendahl erfolge. Nun habe man durch Zufall festgestellt, dass an einer einzigen Stelle ca. 200.000 cbm/Jahr eingeleitet werden. Durch die Beseitigung dieser Einleitung werde es zu einer Entlastung der Bürger kommen. Er regt an, in Zukunft gutachterliche Ergebnisse mehr zu beachten und schneller nach den Ursachen zu forschen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt fragt, wer die Entscheidung getroffen habe, dass der Verursacher für den Anschluss der Drainage an das Kanalnetz nicht mehr festzustellen sei.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass es sich um eine Flächendrainage handele, bei der kleine 60 mm Drainrohre in einen Hauptsammler von 150 mm münden. Man könne nicht unter den Häusern hergraben, um die Lage der Drainagerohre herauszufinden. Nur der Hauptsammler sei gefunden worden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse teilt mit, dass es unerheblich sei, wer der Verursacher sei. Die dort wohnenden Bürger hätten aber seit Jahren davon profitiert und nun wolle die Gemeinde ein Pumpwerk bauen, dessen Baukosten letztlich alle Bürger tragen müssten. Das sei nicht richtig.

 

Bürgermeister Niehues erklärt abschließend, dass diese Drainage sicher zu einer Zeit angelegt worden sei, als die Einleitung von Drainagewasser in die Mischwasserkanalisation noch zulässig war.  Erst seit Mitte der 90-er Jahre sei das Trennsystem eingeführt worden und die Einleitung von Drainagewasser unzulässig. Es führe also zu nichts, weiter über mögliche Verursacher zu diskutieren.

 

Der Rat folgt dem Vorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasst folgenden Beschluss: