Herr Voort verweist auf einen Pressebericht in dem sich Bürgermeister Niehues dahingehend geäußert habe, dass von der Bezirksregierung Münster Artenschutzprüfungen auch für die bereits bestehenden Windparks COE 01 (Bleck) und COE 20 (Auf der Horst) gefordert worden seien. Er fragt, ob es dort vorher schon einmal Untersuchungen gegeben habe, inzwischen seien ja wahrscheinlich dort keine Vögel mehr zu finden.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass das nicht richtig sei. Der Kiebitz brüte inzwischen teilweise auch unter Windenergieanlagen (WEA). Tiere seien lernfähig und würden teilweise auch den besonderen Schutz durch die WEA vor Greifvögeln nutzen.

Für den ersten Windpark auf der Horst habe es keine Untersuchungen gegeben, da es damals diese Bestimmung noch nicht gegeben habe. Für den weiteren Windpark im Bereich Bleck seien für die Anlagengenehmigungen Artenschutzprüfungen durchgeführt worden.

 

Herr Voort fragt weiter, wie die jetzige Begutachtung von statten gehe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass der beauftragte Gutachter auf jeden Fall eine Begehung der jeweiligen Windparks vornehmen werde. Überwiegend werde aber nach Aktenlage bzw. nach Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt  und Verbraucherschutz (LANUV) beurteilt.