Herr Suthoff weist darauf hin, dass im Bereich des Windparks COE 01 (Bleck) der „Abendsegler“ festgestellt worden sei. Er gehe davon aus, aufgrund des Vorkommens dieser Fledermausart das Artenschutzgutachten I nicht ausreichend sei und das Artenschutzgutachten II folgen müsse. Das daure aber ein Jahr.

 

Bürgermeister Niehues erklärt, dass das Vorkommen von Fledermäusen kein Ausschlusskriterium sei. Eventuell würden Abschaltzeiten für die Windräder gefordert.

 

Herr Suthoff weist weiter darauf hin, dass die Abschaltung dann durchaus für einen längeren Zeitraum (von der Abenddämmerung bis morgens)  erfolgen müsse. Er fragt, ob das für die Windkraftbetreiber dann noch wirtschaftlich sei.

 

Bürgermeister Niehues entgegnet, dass die Abschaltung - wenn überhaupt - nur in den Sommermonaten und bei windstillen Wetterlagen erfolgen müsse.

 

Auf die weitere Frage von Herrn Suthoff, ob es einen Leitfaden für den Kiebitz und die einzuhaltenden Abstände zu den Brutgebieten gebe, bittet Herr Niehues darum, zunächst das Artenschutzgutachten I abzuwarten.