Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes “Nord-West” im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 13 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/352 beigefügten Entwurf durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:          8 Ja-Stimmen

                                                1 Enthaltung

 


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/352, die von Fachbereichsleiter Wellner erläutert wurde.

 

Ausschussmitglied Henken erkundigte sich, ob sich durch die Änderung der Firstrichtung für die angrenzenden Nachbargrundstücke Nachteile – z.B. durch Beschattung – ergäben.

 

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, dass eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke nicht zu erkennen sei. Im Verfahren würden jedoch die Betroffenen beteiligt. Sollten entsprechende Bedenken vorgebracht werden, müssten diese verfahrenstechnisch abgewogen werden.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass die direkt angrenzenden Grundstücke Nr. 660 und 671 noch nicht bebaut seien, insofern dürfte für die Vermarktung der Grundstücke durch diese Änderung keine Beeinträchtigung erfolgen.

 

Anschließend fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: