Ratsmitglied Reints fragt nach aktuellen Zahlen zum Einheitslastenabrechnungsgesetz.

 

Kämmerin Fuchs teilt mit, dass aufgrund des Klageverfahrens die Kosten rückwirkend ab 2007 abgerechnet werden müssen. Sie habe bereits im letzten Jahr darüber berichtet.

Die Abrechnung erfolge immer zeitversetzt. Das Jahr 2013 werde im Jahr 2015 abgerechnet. Die Gemeinde Rosendahl erhalte eine Zahlung von 29.714,68 €, die mit der 2. Rate der Schlüsselzuweisung gezahlt werde.