Ratsmitglied Söller weist darauf hin, dass der Teich neben der Pfarrkirche nach seiner Entschlammung wieder gut mit Wasser gefüllt sei.

Er fragt, wo der offizielle Schulweg für die Grundschulkinder verlaufe und ob der Schulwegträger hier evtl. einschreiten müsse, falls Kinder den Weg am Teich entlang nutzen. Er bittet um eine Auskunft über das Protokoll

 

Bürgermeister Niehues ist der Meinung, dass der offizielle Schulweg westlich, also an der anderen Seite der Kirche vorbeigehe und sagt eine weitere Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf ergänzt, dass die Schulwegversicherung auch geringfügige Abweichungen vom Schulweg versichere. Er sei der Meinung, dass der Teich nicht eingezäunt werden müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Branse versteht diese Argumentation nicht. Es nütze doch nichts, dass eine Versicherung eintrete, wenn ein Kind ertrunken sei. Seiner Meinung nach müsse sich der Pfarrgemeinderat mit diesem Thema befassen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlägt vor, eine Analyse von Gefahrenpotentialen auf dem Schulweg im Schul- und Bildungsausschuss zu beraten.

 

Bürgermeister Niehues bittet darum, zunächst die Antwort im Protokoll abzuwarten.

 

Antwort:                       Bereits am 08.07.2014 wurde seitens der Zentralrendantur des Kreises Coesfeld eine Anfrage bezüglich der Sicherheit der Teichanlage an der Pfarrkirche Ss. Fabian und Sebastian Osterwick gestellt, die von Fachbereichsleiterin Roters am 11.07.2014 beantwortet wurde. Demnach ist der am Teich vorbeilaufende Fußweg kein offizieller Schulweg. Zudem wurde in diesem Schreiben angeraten, mit dem Kreis Coesfeld als zuständige Baugenehmigungsbehörde Kontakt aufzunehmen.

Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

Eine aktuelle Anfrage von Frau Wisner-Herrmann bei der GVV-Kommunalversicherung ergab, dass eine Haftung der Gemeinde bei Unfällen an diesem Teich nicht gegeben ist. Es handele sich, auch wenn öffentlich zugänglich, um ein Grundstück der Kirchengemeinde, so dass hier der Versicherer der Kirche zuständig sei. Über mögliche Sicherheitsvorkehrungen müsse die Kirchengemeinde in Absprache mit ihrem Versicherer und - wie oben angeführt - mit dem Kreis Coesfeld als Baugenehmigungsbehörde nachdenken.