Den der Sitzungsvorlage Nr. IX/049 als Anlagen I bis III beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Gemäß § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB wird die erneute öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Legdener Straße/Prozessionsweg“ im Ortsteil Holtwick beschlossen. Hierbei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Lembeck übernimmt wieder die Sitzungsleitung und verweist auf die Sitzungsvorlage IX/049.

 

Ausschussmitglied Espelkott fragt, ob das erstellte Schallschutzgutachten Einfluss auf die bestehende Bebauung habe.

 

Bürgermeister Niehues antwortet, dass die bestehende Bebauung Bestandsschutz genieße. Das Gutachten betreffe nur eine evtl. Wohnhauserweiterung und eine neue Bebauung in diesem Bereich.

 

Fraktionsvorsitzender Weber weist darauf hin, dass seiner Meinung nach die Kosten für das hier notwendige Gutachten auf alle möglichen Nutznießer umgelegt werden müssten. Es könne nicht richtig sein, hier nur einen Antragsteller zur Zahlung heranzuziehen. Daher habe er auch einen entsprechenden Antrag an den Rat der Gemeinde Rosendahl gestellt.

 

Nach der Beantwortung einiger Verständnisfragen zur Durchführung und der Konsequenzen des Gutachtens fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: